Anträge
Im Folgenden möchten wir euch über den Prozess der Beantragung von Förderungen informieren. und stellen euch die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Bei Fragen oder Unklarheiten sprecht uns gerne an.
Förderrichtlinien des Förderverein Ölsburg e.V.
Privatpersonen wie Vereine haben die Möglichkeit, Förderungen beim Förderverein zu beantragen.
Diese können als Zuschuss oder Darlehen sowohl für Material als auch für Leistungen beantragt
werden (im Folgenden beschrieben mit “Sache”).
Für die Gewährung der Förderung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein und für die
Beantragung gewisse Formalien eingehalten werden. Diese werden im Folgenden ausführlich
erläutert.
Gemeinnützigkeit
Alle vom Förderverein Ölsburg geförderten Sachen müssen den Zweck der Gemeinnützigkeit
erfüllen. Dies bedeutet, dass der Nutzen der zu fördernden Sache nicht nur einer einzelnen Person
oder einem engen Kreis an Personen zugute kommen darf.
Nachhaltigkeit
Die zu fördernde Sache soll einen länger anhaltenden Nutzen aufweisen. Kurzfristige Effekte, wie
z.B. durch verbrauchbare Güter, werden i.d.R. nicht gefördert.
Ortsgebundenheit
Die Förderung und deren Nutzen soll auf die Ortschaft oder auf die mit der Ortschaft direkt und eng
verbundene Sachen beschränkt sein. Es soll ein Gemeinnutzen für die Ortschaft bestehen.
Bedürftigkeit
Beim Antragsteller soll eine gewisse Bedürftigkeit einer Förderung vorliegen. Diese Bedürftigkeit
kann im Allgemeinen oder auch durch die Situation oder die Sache bedingt vorliegen.
In der Regel gelten folgende Limitierungen pro Fördersache:
● Maximale Fördersumme von 500,-€ pro Sache
● Anteil der Förderung von maximal 50% der Gesamtkosten
Zusätzlich:
● Gesamtfördersumme für alle Förderungen pro Jahr beträgt 2.000,-€
Der Förderantrag wird per vorgefertigtem Formular beim Förderverein Ölsburg e.V. über einen der
bekannten Kommunikationswege oder persönlich bei einem Vorstandsmitglied eingereicht.
Das Formular ist beim Vorstand oder auf der Website (hier als LINK) zu bekommen.